Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Vertragsschluss

Angebote von ebiz-consult GmbH & Co. KG sind freibleibend.

Nutzungsverträge über die von ebiz-consult GmbH & Co. KG angebotenen Leistungen kommen mit der Gegenzeichnung eines Antrages des Kunden an ebiz-consult GmbH & Co. KGoder seiner Bevollmächtigten nach Auftragsbestätigung durch ebiz-consult GmbH & Co. KG zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.

Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.

2 Preise

Von ebiz-consult GmbH & Co. KG genannte Preise verstehen sich netto in EUR.

Auf die genannten Preise wird die Umsatzsteuer in der am Rechnungstage gesetzlichen Höhe aufgeschlagen.

3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den AGB von ebiz-consult GmbH & Co. KG sowie den Pflichtenheften, Systembeschreibungen bzw. Anträgen.

Die Leistungen, die ebiz-consult GmbH & Co. KG im Bereich Webhosting für Präsentationen im Internet anbietet, werden weltweit auf der Grundlage der im Internet verfügbaren Datenübertragungswege erbracht.

ebiz-consult GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Soweit ebiz-consult GmbH & Co. KG zusätzlich kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.

ebiz-consult GmbH & Co. KG behält sich bei laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor. Dies bedarf der Zustimmung des Kunden.

4 Pflichten des Nutzers

Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste von ebiz-consult GmbH & Co. KG verpflichtet. Er hat insbesondere

  1. übergebene Passworte geheim zu halten.
  2. ebiz-consult GmbH & Co. KG erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen.
  3. die Datenschutzbestimmungen und Urheberrechte bezüglich des Inhalts, der Präsentation und der Anwendung der erhaltenen Daten zu beachten.
  4. keine Inhalte mit gesetzlich verbotenem Inhalt einzupflegen.

5 Kündigungsfristen

Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und ebiz-consult GmbH & Co. KG können von beiden Vertragsparteien je nach Vertragslaufzeit zum Ablauf von 3, 6 oder 12 Monaten gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss dem Kündigungsempfänger mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Anderslautende Kündigungsfristen können sich aus Verträgen ergeben. Sie bedürfen der Schriftform.

6 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind gegenüber ebiz-consult GmbH & Co. KG ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens ebiz-consult GmbH & Co. KG vorliegt. Entsprechendes gilt bei Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Seiten ebiz-consult GmbH & Co. KG

ebiz-consult GmbH & Co. KG haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität von übermittelten Informationen. Des Weiteren haftet ebiz-consult GmbH & Co. KG nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen werden.

Beruht ein Schaden auf einem Ereignis, das aus der Sphäre (z.B. Leitungsausfall im Internet) stammt, so gelten die im Verhältnis zwischen Leitungsbetreiber und ebiz-consult GmbH & Co. KG anwendbaren Bestimmungen auch für die Haftung von ebiz-consult GmbH & Co. KG gegenüber den Kunden.

7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen von ebiz-consult GmbH & Co. KG sind bei Eingang fällig und ohne Abzug zu zahlen.

Die Entgelte für einmalige Leistungen werden nach Auftragsabwicklung fällig und per Rechnung oder Bankeinzug bezahlt. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich.

Die Entgelte für laufende Leistungen werden je nach Vertragslaufzeit für 6 oder 12 Monate im Voraus fällig und per Rechnung oder Bankeinzug bezahlt. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich.

Zu Teilleistungen oder Kürzungen ist der Kunde nicht berechtigt.

ebiz-consult GmbH & Co. KG behält sich vor, Entgelte für einmalige Leistungen in Teilbeträgen einzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn Projektabläufe durch den Kunden verschuldet unterbrochen werden oder bestimmte Vorleistungen durch ebiz-consult GmbH & Co. KG erbracht werden müssen. Teilbeträge werden maximal bis zu 40% des Projektpreises erhoben.

8 Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist ebiz-consult GmbH & Co. KG berechtigt, Präsentationen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte in voller Höhe zu zahlen. Eine Wiederanschaltung kann vom Kunden erst nach Bezahlung verlangt werden.

Kommt der Kunde bei laufenden Zahlungen mit seiner Zahlungspflicht für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug, ist ebiz-consult GmbH & Co. KG berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Kosten wegen Zahlungsverzuges bleibt ebiz-consult GmbH & Co. KG vorbehalten.

9 Rechte des Nutzers / Erstattungen

Gegenansprüche an ebiz-consult GmbH & Co. KG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag zu.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ebiz-consult GmbH & Co. KG die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat ebiz-consult GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Dienste der DEUTSCHEN TELEKOM AG.

Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin zu mindern. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn im Internet nicht mehr auf die ebiz-consult GmbH & Co. KG Infrastruktur zugegriffen werden kann.

Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von ebiz-consult GmbH & Co. KG liegenden Störung ist ausgeschlossen.

Hat ebiz-consult GmbH & Co. KG oder einer der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit verursacht, die über den Zeitraum von zwei Tagen andauert, so wird dem Kunden das Entgelt für den entsprechenden Zeitraum zurückerstattet, soweit der Fehler auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten beruht.

10 Urheberrecht / Copyright

Das Urheberrecht tritt automatisch mit Erstellung eines Internetprojektes ein. Zum Internetprojekt zählt: Text, Software, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und Sound. Das Urheberrecht ist nicht auf den Kunden übertragbar, da es ein Persönlichkeitsrecht ist.

Die Nutzungsrechte für Vervielfältigung und Verbreitung werden mit der Fertigstellung von Internetprojekten an den Kunden übertragen und sind ohne zeitliche Beschränkung gültig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Entwürfe und Zwischenergebnisse von Internetprojekten unterliegen dem geistigen Eigentum von ebiz-consult GmbH & Co. KG und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weiterverarbeitet werden.

Uneingeschränkte Nutzungsrechte für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und Sound können vom Kunden unter der Voraussetzung erworben werden, dass sämtliche Hinweise (insbesondere Copyright- und Meta-Hinweise) auf den Urheber ebiz-consult GmbH & Co. KG entfernt werden.

Die rechtliche Verwendbarkeit von durch den Kunden bereitgestellten Materialien (Text, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und Sound) liegt nicht im Verantwortungsbereich von ebiz-consult GmbH & Co. KG Dies gilt insbesondere, wenn solche Objekte ohne die Kenntnis des Kunden oder ebiz-consult GmbH & Co. KGs mit Urheberrechten Dritter behaftet sind. Eine Haftung von ebiz-consult GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

ebiz-consult GmbH & Co. KG behält sich vor, einen Copyright- bzw. Urheberhinweis auf Internetseiten zu integrieren.

Ferner darf ebiz-consult GmbH & Co. KG das Kundenprojekt auf der Internetseite der ebiz-consult GmbH & Co. KG bzw. der dazugehörigen Produktwebseite inkl. Kundenname, Projekt-Link, Kundenlogo und Screenshot des Projektes nennen.

ebiz-consult GmbH & Co. KG. behält sich das Recht vor, soweit nichts anderes vereinbart wurde, individual-Entwicklungen, also Entwicklungsleistung, die vom Auftraggeber beauftragt wurde, in die Standardsoftware zu implementieren und anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.

11 Datenschutz

Die gegenüber ebiz-consult GmbH & Co. KG unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich und zur Veröffentlichung freigegeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass ebiz-consult GmbH & Co. KG seine Daten in digitaler Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung der Daten findet nicht statt.

ebiz-consult GmbH & Co. KG übergebene Passworte werden vertraulich behandelt und ohne Genehmigung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.

12 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit ebiz-consult GmbH & Co. KG

Die Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragsunterzeichnung als vereinbart.

Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

13 Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der für ebiz-consult GmbH & Co. KG zuständige Gerichtsbezirk.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.